Wilhelm Hermanni [1]

Pfarrer von 1820 bis 1850 in Meiningsen.

Wilhelm Hermanni aus Soest nahm als freiwilliger Jäger an den Befreiungskriegen teil.

Nach einer Zeit als Hilfsprediger in Wenigern wurde er am 15. November 1820 in Meiningsen als Pfarrer eingesetzt. Er machte sich unter anderem um das äußere Kirchenwesen verdient. So förderte er den Bau eines neuen Pfarrhauses und der Schule usw.

Der Meiningser Karl Linnhof (1871-1959) berichtete: "In den Jahren von 1830-1840 hat der Pastor Hermanni der Kirchengemeinde Meiningsen das verlorene Patronatsrecht, welches die Stadt Soest an die Kirchengemeinde zu leisten hatte, der Kirchengemeinde wiedergegeben. Durch einen guten Freund vom Gericht Soest war ihm heimlich mitgeteilt worden, dass in den alten Gerichtsakten, die als Altpapier verkauft wurden, die Dokumente vorhanden seien. Die Kirchengemeinde Meiningsen war verpflichtet, aus den drei von der Stadt Soest aufgestellten Kandidaten einen als Pastor zu wählen. Dafür musste die Stadt Soest zwei Drittel an Unterhaltungskosten an Kirche und Küsterhaus in Meiningsen zahlen. Hermanni hat darauf mit der Stadt Soest einen Prozess geführt, welcher zwei Jahre gedauert hat, und die Kirchengemeinde Meiningsen wieder zu ihrem Recht gekommen ist.[2]  Hermanni ist aber von einem Landwirt Borghof verleumdet worden, was man hier nicht wiedergeben kann. Herr Pastor Hermanni wurde daraufhin vor das Konsistorium in Münster geladen und nach Abschluss der Verhandlungen entlassen." [3]

Tatsächlich wurde Wilhelm Hermanni wegen der Verletzung des §. 17 der Kirchenordnung im Juli 1849 suspendiert und im April 1850 ohne Pension entlassen. Er blieb unverheiratet.

Quelle

  1. Heppe, Heinrich: Geschichte der Evangelischen Gemeinden der Grafschaft Mark und der benachbarten Gemeinden (...). Siehe Literaturverzeichnis.
  2. Die durch das Allgemeine Landrecht begründete Unterhaltungspflicht des Patrons wurde dem Magistrat von Soest zum ersten Mal im Jahre 1828 in unliebsamer Weise zu Gemüte geführt: Die Kirchengemeinde zu Meiningsen verlangte von der Stadt einen Beitrag zu den Kosten der Unterhaltung der Kirchen-, Pfarr- und Schulgebäude. Der Magistrat lehnte eine solche gänzlich ungewohnte Zumutung ab und ließ es zum Prozess kommen. In den beiden ersten Instanzen wurde die erhobene Klage abgewiesen, das Geheime Obertribunal in Berlin als Revisionsinstanz verurteilte jedoch die Stadt, vom 9. Juli 1828 ab zu den Bau- und Unterhaltungskosten der Kirchen-, Pfarr- und Schulgebäude zwei Drittel beizutragen. Seitdem hat die Stadt im Laufe der Jahre wiederholt kleinere und größere Beträge, u. a. im Jahr 1877 2165 Mk. für eine Orgel, zu den Kosten der Unterhaltung der Kirchen- usw. Gebäude beigesteuert. Aus: Heinrich ten Doornkaat Koolmann: Mitteilungen über gewisse Verhältnisse und über Berechtigungen der städtischen Verwaltung (...). Siehe Literaturverzeichnis.
  3. von Karl Linnhof auf losen Blättern in: Wolfgang Rausch: Die Geschichte der Kirchengemeinde Meiningsen (nicht veröffentlichter Entwurf). In: Dela Risse: Meiningsen im Wandel der Zeit. Siehe Literaturverzeichnis.

Siehe auch